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Technische Daten:

Die Staumauer ist an der Mauerkrone 235 m lang.
Sie ist in einem Radius von 225 m gekrümmt.
Die größte Höhe beträgt 34 m.

36 m lange Druckrohre mit lichten Weiten von 2,4 m bzw. 1,8 m Durchmesser leiten das Wasser durch die Mauer hindurch den 3 Turbinen zu.
Nach Nutzung zur Erzeugung der Elektroenergie tritt das Wasser in den Untergraben wieder aus.

In der Mitte der Sperre befinden sich 3 Grundablässe. Die Steuerung erfolgt von dem darüber errichteten Gebäude aus.
Links und rechts davon sind die Hochwasserüberfälle zu sehen, je 4 auf jeder Seite. Bei normalem Betrieb sind die Öffnungen durch Gleitschützen geschlossen.

Die stufenförmige Ausbildung der Zwischenpfeiler wurde vorgenommen, um die Ästhetik des Bauwerkes zu verbessern.

Die zufließenden Wassermengen von durchschnittlich 23 m pro Sekunde werden überwiegend zur Energieerzeugung genutzt, installiert wurden 3 Francis - Spezialturbinen (2 große, 1 kleinere).

Fällt mehr Wasser an als das Kraftwerk verbraucht, so werden zunächst die Grundablässe geöffnet. Die Rohre haben einen Durchmesser von 2,6 m.
Des weiteren dienen diese Ablässe der vollständigen Entleerung des Talsperrenbeckens.

In Zeiten starken Hochwassers müssen dann noch die Hochwasserüberfälle geöffnet werden.
Die 8 Schieber mit je 6,8 m Breite können bis zu 4 m abgesenkt werden, so dass der Wasserspiegel von seinem Normalstand 214 m ü. N.N. auf 210 m ü. N.N. sinkt.

Vor den Grundablässen und Hochwasserüberfällen befindet sich ein sogenanntes Tosbecken, gebildet durch eine Quermauer, in dem die stark aufwirbelnden Wassermassen gedämpft werden.

Bei der Sanierung wurde in Umsetzung staatlicher Vorschriften die Mauerkrone auf 215,5 m ü. N.N. erhöht.


Die Talsperre ist 9 km lang und nimmt eine Fläche von 132 ha ein.
Ihre größte Breite beträgt ca. 300 m.
Sie erstreckt sich bis beinahe an die Weißthaler Brücke, von der Fähre Lauenhain - Ringethal noch ca. 1,5 km flussaufwärts.
Das Stauvolumen beträgt 11,3 Mill. m .

Die Wasserfläche ist eingebettet in eine reizvolle Landschaft, zu deren Erhaltung frühzeitig eine Unter-Schutz-Stellung erfolgte, bereits im Jahre 1940 wurde das Gebiet in einer Fläche von 1162 ha zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) erklärt. Mit Verordnung des Landratsamtes Mittweida vom 28.02.2002 wurde eine Neufestsetzung des LSG in der Größe von 1710 ha vorgenommen.

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